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| Um den Anspruch aus einem Tarifvertrag zu prüfen, sind mehrere Schritte notwendig. Zu erst muss festgestellt werden, dass überhaupt ein Tarifvertrag besteht. Dabei wird geprüft, ob eine Einigung der Parteien vorliegt und bejahen diesen, falls er auch wirksam zustande gekommen ist. Dazu muss die Schriftform gewahr sein und es darf kein Verstoß gegen höherrangiges Recht vorliegen. Des Weiteren folgt die Prüfung der Tariffähigkeit und der Tarifzuständigkeit der Parteien. Werden all diese Merkmale bejaht, ist der Tarifvertrag wirksam zustande gekommen.
Dann muss die Wirkung der Tarifnorm untersucht werden. Das bedeutet, dass geschaut wird, ob das Günstigkeitsprinzip einschlägig ist oder der Tarifvertrag beispielsweise Nachwirkungen entfaltet.
Anschließend wird die Bindung an den Tarifvertrag geprüft, also ob eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung vorliegt oder eine einseitige bzw. beidseitige Tarifgebundenheit. Ferner muss der Geltungsbereich des Tarifvertrages untersucht werden. Erst nach all diesen Prüfungsschritten folgt die Prüfung der eigentlichen Norm des Tarifvertrages. |
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| Bei einem Outdoor Display handelt es sich im Allgemeinen um einen effektiven und dennoch einfach konstruierten Werbeträger. Die extrem benutzerfreundliche Konstruktion bewirkt, dass sich das Outdoor Display nach seiner Entname aus der Transporttasche ganz von alleine automatisch entfaltet. Aufgrund seiner Kompaktheit kann dieses Display nicht nur einfach transportiert werden, sondern es kann auch leicht und platzsparend gelagert werden. |
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